Bereits am 31.12.2019 trat mit der vierzehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung eine Regelung in Kraft, die es erlaubt, mit der Fahrerlaubnisklasse B, Fahrzeuge der Klasse A1 zu fahren.
Diese Regelung ermöglicht den Einschluss von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Das Leistungsgewicht (Verhältnis der Leistung zum Gewicht) darf den Wert von 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
1) Du musst mindestens fünf Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen (das Erteilungsdatum ist entscheidend).
2) Du musst mindestens 25 Jahre alt sein.
3) Du musst eine Fahrerschulung erfolgreich absolviert haben.
4) Du solltest nach Erhalt der Teilnahmebescheinigung binnen eines Jahres die Schlüsselzahl 196 beantragen.
1) Du darfst damit nur in Deutschland fahren.
2) Die Fahrerlaubnis Klasse A1 wird nicht erteilt.
3) Eine Aufstiegsprüfung (Erweiterung auf die Klasse A2) ist nicht möglich, da du nicht im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 bist.
1) Du absolvierst den klassenspezifischen theoretischen Unterricht (4x90 Minuten).
2) Du erhältst den praktischen Mindestunterricht (5x90 Minuten).
Hier lernst du die Grundfahrübungen (z.B.: Slalom, Ausweichhaken, Gefahrenbremsung usw.) zu fahren. Außerdem wirst du auf Bundes- und Landstraßen sowie auf der Autobahn fahren.
3) Nach dem Mindestunterricht solltest du das Motorrad 🏍 sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst führen können. Solltest du dazu noch nicht in der Lage sein, sind weitere Übungsfahrten erforderlich.
4) Nach dem erfolgreichen Absolvieren der Fahrerschulung erhälst du eine Teilnahmebescheinigung.
5) Du reichst die Teilnahmebescheinigung zusammen mit einem biometrischen Passbild (ein Sehtest sowie ein Erste-Hilfe-Kurs sind nicht gefordert) bei deiner zuständigen Führerscheinstelle ein.
1) Da du nach Abschluss der Fahrerschulung sicherlich gleich weiterfahren möchtest, ist es sinnvoll, bereits zu Beginn der praktischen Schulung deine eigene Motorradbekleidung zu besitzen.
2) Vor dem Beginn deiner Schulung schließt du mit der Fahrschule eine Vereinbarung ab. Hierzu solltest du mitbringen:
a) deinen Ausweis
b) deinen Führerschein
c) das Geld für die Schulungskosten (Mindestunterricht).