Alkoholverbot für Fahranfänger
Wer ab dem 01.08.2007 als Fahranfänger innerhalb der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränkes steht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Gemeint ist hier die folgenlose Alkoholfahrt im Bereich bis höchstens 0,5 Promille. Es kommt nicht auf die Promille, sondern lediglich auf die Tatsache an, dass alkoholische Getränke konsumiert wurden.
Hast du dich für das Aufbauseminar für Fahranfänger qualifiziert?
Was musst du jetzt tun?
Als erstes musst du dir eine Fahrschule suchen, die bald ein Aufbauseminar (ASF) veranstaltet. Denn deine Zeit läuft.
Da es notwendig ist eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern zu bekommen, ist es für die Fahrschulen nicht leicht ein Aufbauseminar ins Leben zu rufen.
Am sichersten ist es daher, sich bei der Zentralvergabe zu melden und sich dort nach einer Fahrschule zu erkundigen, bei der bald ein Aufbauseminar beginnt.