Am 01.02.2006 starteten die Länder Berlin und Brandenburg den Modellversuch

" Begleitet Fahren ab 17".

Im Rahmen dieses Modellversuchs darfst du Fahrzeuge der Klasse B oder BE bereits ab dem 17. Geburtstag fahren. Jedoch ist die Fahrberechtigung mit 17 Jahren an bestimmte Auflagen gebunden:

  • Bis zum 18. Geburtstag darfst du nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
  • Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleiter müssen mindestens fünf Jahre eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen.
  • Die Begleiter dürfen nur maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig (mit Ausnahme von Österreich). Du darfst im Ausland noch nicht selber fahren.

Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung des/der Erziehungsberechtigten gestellt werden. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Zusätzlich muss für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17" mit

  • Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
  • Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson

vorgelegt werden.

Gebühren:

Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE
im Rahmen des Modellversuchs "Begleitetes Fahren ab 17"

€  51,10

zusätzlich pro Begleitperson€    5,10

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