Am 01.02.2006 starteten die Länder Berlin und Brandenburg den Modellversuch
Im Rahmen dieses Modellversuchs darfst du Fahrzeuge der Klasse B oder BE bereits ab dem 17. Geburtstag fahren. Jedoch ist die Fahrberechtigung mit 17 Jahren an bestimmte Auflagen gebunden:
Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur in Begleitung des/der Erziehungsberechtigten gestellt werden. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
Zusätzlich muss für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17" mit
vorgelegt werden.
Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE im Rahmen des Modellversuchs "Begleitetes Fahren ab 17" | € 51,10 |
zusätzlich pro Begleitperson | € 5,10 |
Und hier bekommen Sie den richtigen Zusatzspiegel für das begleitete Fahren ab 17, damit Sie die Perspektive des Fahrschülers einsehen können.