Ist es möglich, dass man bei einer AM-Prüfungsfahrt eine Simson benutzt, die 60 Km/h fahren kann?

 

Ja — grundsätzlich ist das möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Für die praktische Prüfung der Fahrerlaubnisklasse AM muss das Prüfungsfahrzeug die Anforderungen der Klasse AM erfüllen. In Deutschland gibt es für bestimmte ehemalige DDR-Fahrzeuge wie die Simson S51 oder Simson Schwalbe eine Sonderregelung nach dem Einigungsvertrag:

  • Diese Fahrzeuge dürfen trotz Bauartgeschwindigkeit von 60 km/h weiterhin als Kleinkraftrad gefahren werden.

  • Führerscheinrechtlich zählen sie damit weiterhin zur Klasse AM.

Deshalb kann eine solche Simson grundsätzlich auch als Prüfungsfahrzeug verwendet werden.

Wichtig sind aber folgende Punkte:

  • Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß zugelassen bzw. versichert sein.

  • Es muss technisch vorschriftsmäßig sein.

  • Die Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA) muss das Fahrzeug akzeptieren.

  • Es müssen Schulfahrzeuge mit Doppelspiegeln und Funkanlage genutzt werden.

  • Manche Prüfstellen oder Fahrschulen verwenden aus organisatorischen Gründen lieber moderne 45-km/h-Roller.

Rechtlich entscheidend ist die Sonderregelung des § 76 FeV i. V. m. den Übergangsbestimmungen für DDR-Kleinkrafträder.

Praktisch solltest du vorab direkt mit der zuständigen Prüfstelle klären, ob genau dieses Fahrzeug für die Prüfung eingesetzt werden kann.

 

Was besagt die Sonderregelung des § 76 FeV i. V. m. den Übergangsbestimmungen für DDR-Kleinkrafträder?

Die Sonderregelung bedeutet vereinfacht gesagt:

Bestimmte Kleinkrafträder aus der ehemaligen DDR — insbesondere viele Modelle von Simson — dürfen in Deutschland weiterhin bis zu 60 km/h fahren, obwohl heutige Kleinkrafträder normalerweise auf 45 km/h begrenzt sind.

Rechtsgrundlage ist insbesondere § 76 Nr. 8 FeV (Übergangsrecht).

Dort heißt es sinngemäß:

Als Kleinkrafträder der Klasse AM gelten auch Fahrzeuge nach DDR-Recht, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Dadurch genießen diese Fahrzeuge sogenannten „Bestandsschutz“.

 

Achtung bei Reimporten

Nicht jede Simson darf automatisch 60 km/h fahren.

Problematisch sind häufig:

  • Reimporte aus Osteuropa,

  • Fahrzeuge ohne originale Betriebserlaubnis,

  • stark umgebaute Fahrzeuge.

Bei solchen Fahrzeugen kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt sein. Das wird in der Praxis oft über die Betriebserlaubnis entschieden. Auch in Fachforen und bei Zulassungsstellen wird das regelmäßig thematisiert.

 

Fahrerlaubnisrechtliche Folge

Darum darf man eine originale 60-km/h-Simson legal fahren mit:

  • Klasse AM,

  • Klasse B,

  • B196,

  • allen höheren Motorradklassen.

Obwohl moderne 50er-Roller mit AM normalerweise nur 45 km/h fahren dürfen.

 

Hintergrund der Regelung

Die Ausnahme wurde nach der Wiedervereinigung geschaffen, damit DDR-Fahrzeuge ihre damalige rechtliche Stellung behalten konnten und nicht nachträglich technisch gedrosselt werden mussten.

Diese Übergangsregelung ist bis heute gültig.