Zeitraum: 15. November 2026 bis 15. März 2027
Du möchtest deinen Motorradführerschein machen und deine praktische Prüfung steht im Winter an? Auch in der kalten Jahreszeit können Motorradprüfungen stattfinden. Allerdings müssen die Witterungs- und Straßenverhältnisse eine sichere Durchführung der Prüfung ermöglichen.
Damit du weißt, worauf es ankommt, haben wir hier die wichtigsten Informationen zur Winterregelung der DEKRA Niederlassung Potsdam für dich zusammengefasst.
Im Zeitraum vom 15. November 2026 bis zum 15. März 2027 gelten besondere Regelungen für praktische Prüfungen der Klassen AM, A1, A2 und A.
Die DEKRA bietet hierfür spezielle Prüfungstermine an. Diese werden in der Regel nachmittags am Ende des jeweiligen Prüftages angesetzt. Pro Prüftag ist im Rahmen dieser Regelung maximal eine Motorradprüfung vorgesehen.
Die Anmeldung eines solchen Prüfungstermins erfolgt über die Disposition der DEKRA und nicht über die reguläre Online-Terminplanung.
Entscheidend sind die tatsächlichen Witterungs- und Straßenverhältnisse am Prüfungstag.
Bei unklaren Wetterverhältnissen: Der Prüfer, dein Fahrlehrer und du stimmen sich unmittelbar vor Ort darüber ab, ob die Prüfung sicher durchgeführt werden kann. Die Prüfung findet nur statt, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind.
Bei eindeutig ungeeigneten Bedingungen: Bei Blitzeis, plötzlich einsetzendem Schnee oder vergleichbaren gefährlichen Verhältnissen kann bereits vor dem Prüfungstermin zwischen Prüfer und Fahrlehrer geklärt werden, dass die Prüfung nicht stattfinden kann.
Bei anhaltend ungünstiger Wetterlage: Bereits vereinbarte Prüfungstermine können unter bestimmten Voraussetzungen durch die DEKRA abgesagt werden.
Deine Sicherheit steht dabei an erster Stelle.
Grundsätzlich können nicht durchführbare praktische Motorradprüfungen gebührenpflichtig sein. Im Rahmen der besonderen Winterregelung verzichtet die DEKRA Potsdam jedoch auf die Erhebung der Prüfungsgebühr, wenn tatsächlich kritische Witterungsbedingungen vorliegen und die dafür vorgesehenen Voraussetzungen eingehalten werden.
Wichtig: Wenn du zum Prüfungstermin nicht erscheinst, ohne dass zuvor zwischen deinem Fahrlehrer und dem Prüfer die Nichtdurchführbarkeit der Prüfung abgestimmt wurde, kann die Prüfungsgebühr trotzdem fällig werden.
Deshalb gilt: Erscheine nicht einfach eigenständig nicht zur Prüfung, sondern stimme dich vorher mit deiner Fahrschule ab.
Nein. Die Gebührenbefreiung gilt nur im Rahmen der besonderen Winterregelung und unter den dafür vorgesehenen Voraussetzungen.
Werden Motorradprüfungen außerhalb dieser Sonderregelung gebucht, beispielsweise zu anderen Tageszeiten oder über die reguläre Online-Terminplanung, greift die Winterregelung nicht. Kann eine solche Prüfung wegen der Witterung nicht stattfinden, ist die Prüfungsgebühr grundsätzlich zu entrichten.
Plane deine Motorradprüfung im Winter möglichst frühzeitig mit deinem Fahrlehrer. Da die Wetterbedingungen kurzfristig wechseln können, lässt sich nicht garantieren, dass eine Prüfung zum vereinbarten Termin tatsächlich durchgeführt werden kann.
Wir informieren dich rechtzeitig über das weitere Vorgehen und stimmen uns bei Bedarf mit der DEKRA ab.
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Motorradprüfung und allzeit gute und sichere Fahrt!