Gutscheine

 

1. Ausgabe von Gutscheinen

Die Fahrschule Drive In GmbH kann Wertgutscheine über die von ihr angebotenen Gutscheinbeträge ausgeben.

Der Gutschein verbrieft einen Anspruch auf Anrechnung des auf dem Gutschein ausgewiesenen Betrages auf Leistungen der Fahrschule.

Die derzeit angebotenen Gutscheinwerte betragen 50,00 €, 100,00 € und 200,00 €.

Die Fahrschule kann weitere Gutscheinwerte anbieten.

2. Einlösung

Der Gutschein kann für Leistungen der Fahrschule Drive In GmbH eingelöst werden, soweit diese von der Fahrschule angeboten werden.

Die Einlösung erfolgt im Rahmen des bestehenden Ausbildungs- und Leistungsangebots und nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Der Gutschein begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Fahrstunde, einen bestimmten Fahrlehrer, ein bestimmtes Ausbildungsfahrzeug oder einen bestimmten Termin.

3. Teilweise Einlösung

Eine teilweise Einlösung des Gutscheins ist möglich.

Ein verbleibendes Guthaben bleibt erhalten und kann zu einem späteren Zeitpunkt für weitere Leistungen der Fahrschule verwendet werden.

4. Preise

Bei der Einlösung wird der auf dem Gutschein ausgewiesene Geldbetrag angerechnet.

Es gelten die zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung gültigen Entgelte der Fahrschule.

Eine Änderung der Entgelte hat keinen Einfluss auf den auf dem Gutschein ausgewiesenen Geldbetrag.

5. Übertragbarkeit

Der Gutschein ist übertragbar.

Zur Einlösung ist grundsätzlich der jeweilige Inhaber des Gutscheins berechtigt.

6. Barauszahlung

Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.

7. Gültigkeit und Verjährung

Für Ansprüche aus dem Gutschein gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

8. Verlust des Gutscheins

Bei Verlust des Gutscheins besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz.

Ein Ersatz kann erfolgen, wenn anhand der Gutschein-Nummer und der Aufzeichnungen der Fahrschule eindeutig festgestellt werden kann, dass der Gutschein von der Fahrschule ausgegeben und noch nicht eingelöst wurde.

9. Gutschein und Ausbildungsvertrag

Durch den Erwerb eines Gutscheins wird kein Ausbildungsvertrag über eine Fahrerlaubnisausbildung geschlossen.

Für die Durchführung einer Fahrerlaubnisausbildung ist ein gesonderter Ausbildungsvertrag abzuschließen.

Für diesen gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule.

Der Gutscheinwert wird bei der Inanspruchnahme einer entsprechenden Leistung der Fahrschule auf das hierfür zu entrichtende Entgelt angerechnet.

10. Keine Garantie auf eine bestimmte Ausbildungsleistung

Aus dem Besitz eines Gutscheins ergibt sich kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Fahrstunden oder auf eine bestimmte Ausbildungsleistung.

Die gesetzlichen Vorgaben für die Durchführung und den Abschluss der Fahrausbildung bleiben unberührt.